Das Vertrauen in beiden Ländern gewinnen wir vor allem durch interkulturelle Kompetenz und das Wissen um binationale Besonderheiten in den Bereichen Industrie, Dienstleistungen, Handel und Logistik.
Wir vertreten dabei sowohl die Interessen ungarischer Mandanten in Deutschland als auch die deutscher Mandanten in Ungarn – vorwiegend in den Bereichen:
- gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
- internationales Handelsrecht/Vertriebsrecht
- Immobilienrecht
- Transportrecht
- Schadenersatz
- Forderungseinzug
- Vollstreckung
- Nationales und internationales Insolvenzrecht
- Erbrecht